Muca Siegburg
Markt 46
53721 Siegburg
Deutschland
Teilnahmebedingungen
Siegburger Handmade Market Herbst 2019
Bewerbung:
Es kann sich jeder bewerben, der glaubt, in das Konzept des Events zu passen. Dazu sendet uns bitte Eure Bewerbung mit Fotos eurer Designs oder einen Link zu Eurer Website an folgende E‐Mail‐Adresse: info@handmademarket.de.
Anmeldung:
Die verbindliche Anmeldung ist erst nach Bekanntgabe der Zusage möglich.
Buchung:
Der Veranstalter schickt per E‐Mail eine Rechnung über die fällige Standmiete an den Aussteller. Die Buchung ist mit der Anmeldung verbindlich und der Aussteller erklärt sich mit allen hier aufgeführten Teilnahmebedingungen einverstanden.
Stand:
Die Aussteller können nach Absprache ihre eigenen Stände mitbringen oder bekommen vom Veranstalter Tisch & Stuhl gestellt. Stromanschluss und Wasser sind am Stand NICHT verfügbar. Befestigungen aller Art an den Wänden sind NICHT gestattet, gerne können Stellwände mitgebracht werden. Für die Beaufsichtigung des Standes ist der Aussteller selbst verantwortlich. Alle anfallenden Verpackung sind vom Aussteller zu entsorgen. Nach der Veranstaltung ist der Stand abfallfrei zu hinterlassen. Es gilt die Hausordnung des Siegburger Stadtmuseums.
Standgrößen und Teilnahmegebühr:
Die Standmieten gelten für 2 Veranstaltungstage und berechnen sich wie folgt: Samstag und Sonntag jeweils von 10 bis 17 Uhr.
Die Stände haben eine Breite von 1,5m (100€ netto) oder 3m (150€ netto) für das gesamte Veranstaltungswochenende. Gerne können nach Absprache auch andere Standgrößen angeboten werden.
Zusätzlich können dazu Tische und Stühle für 15€ netto gebucht werden.
Zahlungs‐ und Stornobedingungen:
Die Standgebühr ist bis spätestens vier Wochen vor dem Veranstaltungsbeginn zu entrichten. Bei Nichtzahlung bis zu dem angegebenen Zeitpunkt, behält der Veranstalter sich vor, den Stand anderweitig zu vergeben. Bei einer Stornierung bis zu vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn, behält der Veranstalter 25% der Standmiete als Bearbeitungsgebühr ein. Bei späterer Stornierung wird die Standgebühr nicht mehr zurückerstattet
Standaufbau, Mitnutzung durch Dritte, Untervermietung:
Die Stände müssen vor Beginn der Veranstaltung aufgebaut werden und dürfen nicht vor Beendigung der Veranstaltung und ohne Absprache mit dem Veranstalter teilweise oder ganz geräumt werden. Bei Nichteinhaltung erlauben wir uns eine Vertragsstrafe von 150 € zu erheben.
Eine Untervermietung der zugewiesenen Fläche ist nicht gestattet. Ausstellern der Verkauf von Speisen und Getränken nicht gestattet.
Filme und Fotografien Der Veranstalter ist berechtigt, während der Veranstaltung zu fotografieren und das Material entsprechend für Werbezwecke zu verwenden.